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Öffentliche Bekanntmachung
Landratsamt – Heilbronn
- untere Flurbereinigungsbehörde -
Öffentliche Bekanntmachung
vom 17.06.2024
Flurbereinigung Schwaigern – Massenbach (HRB M12)
Landkreis Heilbronn
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und
Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG
Das Landratsamt Heilbronn - untere Flurbereinigungsbehörde – gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Schwaigern – Massenbach (HRB M12) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.
Auslegung:
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom 1. Juli bis 17. Juli 2024 im Rathaus in Schwaigern, Marktstraße 2, 74193 Schwaigern, während der üblichen Öffnungszeiten aus. Am Nachmittag des 4. Juli und am Vormittag des 8. Juli ist keine Einsichtnahme im Rathaus in Schwaigern möglich, sondern nur im Feuerwehrhaus in Massenbach.
Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3274) eingesehen werden.
Erläuterung:
Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung,
auf Wunsch an Ort und Stelle, wird ein Beauftragter des Landratsamts Heilbronn
- untere Flurbereinigungsbehörde -
am Donnerstag, 4. Juli 2024 von 16.00 bis 18.00 Uhr und
am Montag, 8. Juli 2024 von 10.00 bis 12.00 Uhr
im Feuerwehrhaus von Massenbach, Schwaigerner Straße 24, 74193 Schwaigern anwesend sein. Nur in dieser Zeit können die Verzeichnisse mit personenbezogenen Daten eingesehen werden.
Anhörungstermin:
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) – FlurbG – findet statt am:
Donnerstag, 18. Juli 2024 von 16.00 bis 17.00 Uhr
im Feuerwehrhaus von Massenbach, Schwaigerner Str. 24, 74193 Schwaigern.
Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen.
Am Anfang des Termins werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeutung und zum zeitlichen Ablauf gegeben.
Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.
Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
gez. Krüger D.S.
Amtsleiterin