Hauptbereich
Bis zu 50.000 € Fördermittel für private Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Landessanierungsprogramm „Ortskern Schluchtern II“
Im Jahr 2015 trat die Satzung zur städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Schluchtern II“ in Kraft. Zuschüsse können, zu privaten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, beantragt werden. Seither wurde diese Möglichkeit rege genutzt. Im Jahr 2024 bekam die Stadt Leingarten weitere Sanierungsmittel aus dem Topf des Landessanierungsprogramms zugesprochen. Diese Mittel können nun vermutlich abschließend bis April 2026 beantragt und genutzt werden. Die Stadtverwaltung geht nicht von einer erneuten Verlängerung und Aufstockung der Landesförderung nach 2026 aus!
Förderung
Die Maßnahmen Erneuerung, Modernisierung und Instandsetzung, ab 10.000 € Investitionsvolumen, werden mit einem Fördersatz von max. 35 % der berücksichtigungsfähigen Kosten, maximal bis 50.000 €, unterstützt.
Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahmen, z.B. Gebäudeabbrüche, werden zu 100 %, maximal bis zur Höhe von 50.000 € je Maßnahme gefördert. Eine Entschädigung der Gebäuderestwerte erfolgt nicht.
Als Grundlage der Förderung werden Kostenschätzungen und Angebote von Handwerkern herangezogen.
Außerdem haben Sie mit der Sanierungsmaßnahme die Möglichkeit, die Baukosten steuerlich abzuschreiben.
Haben wir ihr Interesse geweckt?
Dann vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin mit der Kommunalentwicklung GmbH (KE). Sie erhalten in diesem Beratungsgespräch alle notwendigen Informationen zum Ablauf der Modernisierung und Förderung.
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung
nur erfolgen kann, wenn vor Beginn der Maßnahme eine Modernisierungsvereinbarung oder ein Vorvertrag mit der Stadt abgeschlossen wird. Bitte melden Sie sich bei Interesse rechtzeitig beim Bauamt der Stadt Leingarten, Herrn Hellmich, Tel. 07131/4061-14 oder setzten Sie sich direkt mit der Kommunalentwicklung, Herr Kühnert, Tel. 07131/20350-21 in Verbindung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.leingarten.de | Leben & Wohnen | Bauen und Wohnen | Sanierungsgebiet.